Durch Bestehen dieser Bereichsausbildung und dem Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung sind die Helfer, unter Berücksichtigung der zivilen Führerscheine, berechtigt THW-Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Die Berechsausbildung beinhaltet unter anderem:
- Inhalt der Fahrzeugdienstanweisung THW, StVO und StVZO
- Anwendung von Fahrtenbuch und Schadensmeldung
- Sonderrechte und Wegerecht laut StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ladungssicherung und Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach UVV
- Fahren im geschlossenen Verband
- Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
- Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
- Rangieren mit Einweiser
- Fahren mit Sicherungssposten
- Einweisen eines Fahrzeuges per Übermittlungszeichen
Text: (GNU) THWiki