Reinfeld,

Hauptversammlung der Feuerwehr Reinfeld

Das 1. Quartal eines Jahres steht häufig im Zeichen von Hauptversammlungen. Diesesmal ging es nach Reinfeld. Der Ortsverband Bad Oldesloe nahm als Vertreter des THW teil - die Feuerwehr und den Ortsverband verbinden viele Übungen und auch einige Einsätze

Wehrführer Torben Struck präsentiert das neue Logo der FF Reinfeld (CD - Corporate Design macht auch vor dem Ehrenamt nicht halt) - BM Horn schaut zu

Das THW versteht sich als Partner aller Feuerwehren im Kreis. Mit der Feuerwehr Reinfeld verbindet uns allerdings eine herausragende Beziehung. Mit keiner anderen Wehr arbeiten wir seit so vielen Jahren so intensiv im Übungs- und Einsatzgeschehen zusammen wie hier.

Wir liessen es uns daher auch nicht nehmen, in diesem Jahr mit 2 Vertretern der Einladung zu folgen.

Der Jahresrückblick des Wehrführeres Struck liess natürlich auch nicht den Pumpeinsatz am Herrenteich aus. Für das THW war es einer der grössten Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle. Für die Feuerwehr Reinfeld war es der längste Einsatz der immerhin 132- jährigen Geschichte. Der Kreisbrandmeister (KBM) Gerd Riemann liess es sich in seinem Grußwort auch nicht nehmen, die gute Zusammenarbeit mit dem THW mehrfach zu betonen. Auch der Februar Einsatz in Ammersbek zeigte die wachsende Verzahnung der beiden Einsatzorganisationen.

Es folgte eine Vielzahl an Ehrungen und Beförderungen. Zwischenzeitlich gab der Musikzug einige Stücke zum Besten. Erfreulicherweise trafen wir auch noch die Führung der FF Heidekamp vor Ort. Auch mit dieser Wehr konnten wir im Jahre 2010 die Zusammenarbeit messbar ausbauen.

Wir freuen uns auf ein erfolgreiches, gemeinsames Wirken im Jahre 2011.

 

Fotos: Die ersten beiden Bilder wurden uns freundlicherweise von der Feuerwehr Reinfeld zur Verfügung gestellt.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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