Bad Oldesloe,

Sprengübung bei Blumendorf

Die Fachgruppe Sprengen hat am 09.07.23 nahe Blumendorf bei Bad Oldesloe eine Ausbildungssprengung durchgeführt. Mittels zweier Sprengungen, wurden zwei durch Windwurf verkeilte Bäume niedergelegt. Unterstützt wurde die Ausbildung durch Kräfte des Ortsverbandes Wismar.

Durch langanhaltende Trockenheit der vergangenen Tage und Wochen, unterstützte uns der zur Beobachtung anwesende Kreisbrandmeister und Bad Oldesloer Gemeidewehrführer Olaf Klaus mit der Bereitstellung eines wasserführenden Fahrzeuges plus Personal, um für den Fall einer Branderzeugung durch die Sprengmittel, effektiv eine Brandbekämpfung durchführen zu können. Für diese spontane und unkomplizierte Unterstützung bedanken wir uns recht herzlich.

 

Beaufsichtigt wurde die Sprengung durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des THW Landesverbandes.

 

46 Fachgruppen Sprengen gibt es in Deutschland insgesamt.

 

Die Schwerpunktaufgaben sind:

 

  1. Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen bei Einsturzgefahr, zur Schaffung von Zugängen und Zuwegungen oder zur Beräumung von Trümmern.
  2. Öffnungssprengungen zur Schaffung von Zugängen und Öffnungen in Bauwerken z. B. zur Rettung von Personen oder als Rauchabzug / Brandherd-Zugang zur Unterstützung der Feuerwehr.
  3. Holzsprengungen zum Trennen / Beseitigen von Holzkonstruktionen, Bäumen, Ästen, Windbruch, zur Räumung von Verkehrswegen u. a. m.
  4. Sprengungen von Metallbauteilen zum Niederlegen und Trennen von Gittermasten, zum Trennen / Lösen von Stahlbauteilen, Schienen, Drahtseilen etc., zum Öffnen von Metall- und Druckbehältern.
  5. Gesteins- und Felssprengungen bei Erdrutsch, Felssturz oder -Gefahr, zur Materialgewinnung für den Bau von Behelfsstraßen
  6. Sprengungen am und im Wasser, insbesondere das Sprengen von Dämmen bzw. Deichen bei extremen Hochwasserlagen, Sprengungen von verkeiltem Treibgut vor Brücken und Einlässen, Unterwassersprengungen (in Zusammenarbeit mit ausgebildeten Berufstauchern).
  7. Eissprengungen zum Auflösen von Eisflächen vor Bauwerken und zur Beseitigung von aufgestautem Eis zur Abwehr von Überflutungen.
  8. Kultursprengungen im Natur- und Umweltschutz, zur Anlage von Feuchtbiotopen sowie Stubbensprengungen.

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